Abmahnungsgefahr für Webshopbetreiber

Täglich erreichen uns Abmahnungen, die gegen Webshopbetreiber ergangen sind. Die Gründe solcher Abmahnungen sind mannigfach. Notwendig hierfür ist, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Abmahnenden und dem abgemahnten Empfänger vorliegt.

Ist dieses gegeben, ist es ausreichend, dass ein Verstoß gegen Wettbewerbsregeln gegeben ist. Beispielhaft können hier als mögliche Verstöße aufgeführt werden:

  • Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • Nichtannahme unfrei zugesandte Ware
  • Werbung mit Garantien
  • Verstöße gegen das Preisangabengesetz
  • Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz
  • Verstöße gegen das Lebensmittelrecht
  • Werbung mit Testergebnissen
  • Rabattaktionen
  • fehlende Versandkosten für das Ausland
  • Versicherter Versand
  • falsche Mehrwertsteuerangabe
  • Button-Lösung
  • falsches Impressum
  • fehlerhafte AGB
  • fehlerhafte Leistungszeitangaben bzw. Lieferzeitangaben
  • falsche geografische Herkunftsangaben
  • Werbung mit der Abkürzung UVP etc.

Durch das Internet ist es einfach und günstig geworden einen eigenen Shop bzw. eine Handelsplattform aufzubauen. Hierbei beobachten wir, dass nur allzu oft die gesetzlichen Mindestanforderungen und auch Wettbewerbsregeln übersehen bzw. missachtet werden. Es ist dringend erforderlich, sich von einem fachlich versierten Anwalt beraten zu lassen. Wir erstellen Ihnen die wichtigen Rechtstexte und überprüfen Ihr Geschäftsmodell auf Rechtssicherheit.

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