Die EU-Verbraucherrechterichtlinie

Die neue Widerrufsbelehrung kam im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU in nationales Recht.

Dadurch ergaben sich durchgreifende Änderungen für Unternehmer, die im Internet waren und Dienstleistungen anbieten.

Das Ziel der Verbraucherrechterichtline war ein europaweit einheitliches Widerrufsrecht. Dies hatte zur Folge, dass die deutschen Vorschriften zum Fernabsatzwiderrufsrecht umgestaltet werden mussten.

Für Händler und Dienstleister bedeutet die Umsetzung der Verbraucherrechterichtline, dass zum Stichtag des 13.06.2014 Widerrufsbelehrung und AGB den neuen EU-Vorgaben anpasst werden mussten.

Die vollständige EU-Richtlinie für Verbraucherrechte finden Sie auf der offiziellen Website der EU: eur-lex.europa.eu/

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