Open-Source-Software-Rechte - GPL und LGPL Lizenz

Open-Source-Software stellt freie Software dar, deren Quellcode öffentlich ist und frei genutzt, vervielfältigt und verändert werden kann. Die Nutzung der freien Software ist an die Lizenzvorgaben der Open-Source-Gemeinde gebunden. Zu den bekanntesten Lizenzen gehören die GPL und LGPL.

Nicht abschließend geklärt ist, wie sich hier ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen auswirkt.

Gemäß Urteil des Landgerichts München (AZ 7 O 5245/07) und des Landgerichts Berlin (AZ 7 O 134/06) ist die Wirksamkeit der GPL heute allgemein anerkannt. Wer Open-Source-Software, die den Lizenzbestimmungen der GPL unterliegt und dabei die Vorgaben der GPL-Lizenz nicht einhält, sieht sich unter anderem Unterlassungsansprüchen ausgesetzt.

Beim Vertrieb von kommerzieller Software ist es von größter Wichtigkeit klarzustellen, inwiefern Open-Source-Bestandteile in der Software enthalten sind und welche Erfordernisse eingehalten werden müssen, um die Open-Source-Lizenzbestimmungen zu bedienen.

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