Abmahnung Markenrecht - Markenrechtsverletzung

Leider ist das Abmahnwesen auch bei vermeintlichen Markenrechtsverletzungen zu einem lohnenden Geschäftszweig geworden. Eine Abmahnwelle nach der anderen rollt an. Wettbewerber mahnen untereinander und Verbraucherschützer mahnen Kleinunternehmer an. Unter der Flagge des Guten mahnt die Musik- und Filmindustrie sogar ihre eigene Kundschaft ab.

Dies liegt nicht wenig an der einfachen und unbeschwerten Fortbewegung im Internet. Es werden Dateien geladen und getauscht, es werde Inhalte und persönliche Daten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und es werden Verträge geschlossen. Alles nur mit wenigen Klicks.

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Sind Markenrecht Abmahnungen auch im Internet möglich?

Das Internet ist auch markenrechtlich kein rechtsfreier Raum. Das Internet ist nur ein Teil unserer Geschäftswelt, folglich gelten auch die gleichen Regelungszusammenhänge. Geschäftsleute müssen beim Internethandel Transparenz wahren und den Verbraucherschutz beachten. Private Nutzer müssen die Rechte anderer beachten. Nur weil es so leicht geht, darf man auch im Internet nicht die Rechte anderer verletzen. Mit dem Internet haben wir die Möglichkeit, Waren und Dienstleistungen gezielter, günstiger und einfacher zu erhalten.

Jedoch ist es unerlässlich, sich rechtlich korrekt zu verhalten. Gerade das Internet ermöglicht es auch Rechtsverletzungen zu beobachten und zu ahnden. Vor 50 Jahren war ein Großteil der Markenverletzungen schwer aufzuspüren. Heute wird die Marke über das Internet überwacht, der Markenschutz hat eine andere Dimension erreicht. Dies gilt auch für Verletzungen aus dem Urheberrecht, dem Wettbewerbsrecht und den Verbraucherschutzvorschriften.

Abmahnung Markenrecht – Was tun?

Wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Markenverletzung erhalten haben, sollten Sie sich sofort an einen Rechtsanwalt wenden. In der Regel müssen Fristen eingehalten werden.

Vorab werden wir prüfen, ob die vermeintliche Abmahnung gerechtfertigt ist. Sollte die Abmahnung gerechtfertigt sein, wird die Kanzlei außergerichtliche Vergleichsverhandlung anstrengen, um die Kosten für die Mandantschaft zu reduzieren.

Die Kanzlei übernimmt dann sämtlichen Schriftverkehr und die Fristenkontrolle.

Sind Sie aufgefordert worden, eine Unterlassungserklärung abzugeben? Erfahren Sie mehr zum Thema strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.

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