Gemeinschaftsmarke anmelden - Markenrecherche

Sollten Sie planen auf dem internationalen Markt mit Ihrem Produkt tätig zu werden, empfehlen wir Ihnen eine Gemeinschaftsmarke anzumelden. Denn mit der Gemeinschaftsmarke kann mit einer einzigen Anmeldung ein Markenschutz für alle Staaten der Europäischen Union bewirkt werden.

Die Gemeinschaftsmarke – Markenschutz EU weit

Mit der Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke erhalten Sie einen Markenschutz in allen Staaten der Europäischen Union. Dies sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Im weiteren Verfahren zur Gemeinschaftsmarke befinden sich zurzeit: Island, Mazedonien und die Türkei.

Gemeinschaftsmarke anmelden

Wenn Sie eine Gemeinschaftsmarke anmelden wollen, ist es ratsam zuerst eine deutsche nationale Basismarke anzumelden. Mit einer Frist von sechs Monaten, ist es dann möglich, eine Gemeinschaftsmarke unter Einhaltung der frühen Priorität auf die Basismarke aufzusetzen.
Info: Die Amtsgebühr für die Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke beträgt aktuell 1.050 € (Stand: Dez. 2013).

Gerne beraten wir Sie zu Ihrer Gemeinschaftsmarke oder übernehmen eine vorgeschaltete Markenrecherche und die Markenanmeldung.