Sofern keine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, werden auch im außergerichtlichen Verfahren unsere Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Gemäß RVG berechnet sich die Gebühr nach dem jeweiligen Streitwert / Gegenstandswert der Angelegenheit, in der wir Sie beraten. Für die Tätigkeit in gerichtlichen Verfahren ist es vorgeschrieben, dass die durch die gesetzliche Gebührenordnung vorgesehenen Honorarsätze nicht unterschritten werden dürfen.
Im Rahmen eines Beratungsvertrages bzw. einer Honorarvereinbarung beträgt der Stundensatz der Kanzlei je nach Art der Angelegenheit für die Tätigkeit eines Anwalts zwischen 250,00 und 350,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagen. Als Tagessatz werden maximal 8 Stunden berechnet, auch wenn ein Tageseinsatz mehr Zeit erfordern sollte. Sie erhalten eine genaue Auflistung der von uns geleisteten Tätigkeiten aufgeschlüsselt auf 15 Minuten genau.