Sofern keine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, werden auch im außergerichtlichen Verfahren unsere Rechtsanwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
Transparente Anwaltskosten
Berechnung der Anwaltskosten
Gemäß RVG berechnet sich die Gebühr nach dem jeweiligen Streitwert / Gegenstandswert der Angelegenheit, in der wir Sie beraten. Für die Tätigkeit in gerichtlichen Verfahren ist es vorgeschrieben, dass die durch die gesetzliche Gebührenordnung vorgesehenen Honorarsätze nicht unterschritten werden dürfen.
Vergütung nach Stundensatz bzw. Tagessatz
Im Rahmen eines Beratungsvertrages bzw. einer Honorarvereinbarung beträgt der Stundensatz der Kanzlei je nach Art der Angelegenheit für die Tätigkeit eines Anwalts zwischen 250,00 und 350,00 € zzgl. Mehrwertsteuer und Auslagen. Als Tagessatz werden maximal 8 Stunden berechnet, auch wenn ein Tageseinsatz mehr Zeit erfordern sollte. Sie erhalten eine genaue Auflistung der von uns geleisteten Tätigkeiten, aufgeschlüsselt auf 15 Minuten genau.
Eine Vergütung nach Stundensatz erfolgt in der Regel gemäß einer gesonderten Vergütungsvereinbarung hinsichtlich der Abrechnung nach Stundenhonorar bzw. monatlicher Beratungspauschale.
Gerne erstellen wir Ihnen auf Anfrage einen Kostenvoranschlag über unsere voraussichtlichen Leistungen, welcher die geplanten Stunden sowie die zugrunde gelegten Stundensätze enthält. Auf dieser Grundlage erhalten Sie volle Kostentransparenz und finanzielle Planungssicherheit.
Für zum Beispiel Schutzrechtsanmeldungen, die Erstellung von Rechtstexten für Webseiten und E-Commerce empfiehlt sich alternativ ein pauschales Honorar, welches wir ebenfalls gerne anbieten.
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