Rechte des Urhebers (Urheberrechte)

Die Rechte des Urhebers sind  im Urheberrechtsgesetz (UrhG) in §§ 11 ff. geregelt. Unterschieden werden zwei Bereiche:

  • die Urheberpersönlichkeitsrechte
  • die den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu seinem Werk schützen

Zu den Urheberpersönlichkeitsrechten zählen im Wesentlichen:

  • das Erstveröffentlichungsrecht
  • das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft und
  • der Schutz vor Entstellung
  • die Verwertungsrechte, die die angemessene Beteiligung des Urhebers an der Nutzung seines Werkes gewährleisten sollen. Dazu zählen die Bereiche
  • der körperlichen Nutzung und
  • der unkörperlichen Nutzung (öffentliche Wiedergabe). Diese ist besonders für die Nutzung im Internet relevant

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