Die Rechte des Urhebers sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) in §§ 11 ff. geregelt. Unterschieden werden zwei Bereiche:
- die Urheberpersönlichkeitsrechte
- die den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu seinem Werk schützen
Die Rechte des Urhebers sind im Urheberrechtsgesetz (UrhG) in §§ 11 ff. geregelt. Unterschieden werden zwei Bereiche:
Zu den Urheberpersönlichkeitsrechten zählen im Wesentlichen: