Abmahnung wegen Filesharing, Streaming... erhalten?

Lassen Sie sich beim Anwalt beraten!

Derzeit überziehen Abmahnwellen mit kostenpflichtigen Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing auf Internet Tauschbörsen, Streaming von Filmen, der Verletzung von Bildrechten, usw. das Land. Neben der Abmahnung wird gefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Anwaltskosten zu tragen.

Oft ist der Schreck nach Erhalt einer Abmahnung groß. Die Sorge vor Strafverfolgung nach einer, möglicherweise unbewussten, Nutzung von leicht zugänglichen oder delikaten Webangeboten verleitet zur schnellen Zahlung der geforderten Summe und zur Unterzeichnung der Unterlassungserklärung. Wir raten davon ab dieses zu tun und empfehlen umgehend juristischen Rat einzuholen.

abmahnung urheberrecht

Brauchen Sie Rechtsberatung bei einer Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts?

Unser Fachsekretariat ist bei Abmahnung, einstweiligen Verfügungen und sonstigen Fristsachen unter der Rufnummer +49 (0)221 29 277 59 0 für Sie da.
Bei dringendem Handlungsbedarf, z. B. bei postalisch erhaltenen Abmahnungen mit ablaufenden Fristen auch per Mail außerhalb der Geschäftszeiten.

Wir beraten Sie, wenn Sie Opfer einer solchen Abmahnung geworden sind und übernehmen den Schriftwechsel. Zudem fertigen wir eine modifizierte Unterlassungserklärung oder vorbeugende Unterlassungserklärungen an.

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Leider ist das Abmahnwesen zu einem lohnenden Geschäftszweig geworden. Eine Abmahnwelle nach der anderen rollt an. Abmahnkanzleien mahnen private Internetnutzer ab, Wettbewerber mahnen untereinander, Verbraucherschützer mahnen Kleinunternehmer und unter der Flagge des Guten mahnt die Musik- und Filmindustrie sogar ihre eigene Kundschaft ab.