Vertragsrecht – Vertragsprüfung & -gestaltung

Schwerpunktmäßig beraten wir im Vertragsrecht Unternehmen bei ihrer Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung.

Bei der Vertragsgestaltung entwickeln wir Verträge nach Ihren sachlichen Vorgaben. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei der Vertragsprüfung von bereits vorhandenen Verträgen sowie bei der Rückabwicklung bereits abgeschlossener Verträge beratend zur Seite und vertreten Ihre Interessen auch vor Gericht.

Gründe für eine Rechtsberatung im Vertragsrecht

Sie als Verbraucher lesen in Verträgen immer das „Kleingedruckte“? Und Sie als Unternehmer kennen die allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Partner im Detail? Dann brauchen Sie möglicherweise kaum anwaltliche Beratung, wenn Sie Verträge schließen. Oft sieht die Realität anders aus …

Jeder Vertragsabschluss, egal ob im privaten oder unternehmerischen Kontext, kann der Auslöser für einen Streit sein. Und letztlich geht es meist ums Geld. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie weitreichende Vereinbarungen treffen. Und lassen Sie sich auch beraten, wenn Sie ungewollt in eine Auseinandersetzung über vermeintliche vertragliche Abreden „rutschen“.

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Rechtsanwältin Barbara Rudnick

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Beratungsfelder

  • Kaufvertrag, Werkvertrag, Mietvertrag angesiedelt im IT-Recht
  • Lizenzvertrag für Schutzrechte
  • Ansprüche aus Vertrag: Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Minderung und Schadensersatz
  • Vergleichvereinbarung bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen
  • Vertriebsverträge, Handelsvertreterverträge
  • IT-Verträge: Projektvertrag, Softwarepflegeverträge
  • Vertragskündigung, Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) in allen Bereichen
  • Internationales Vertragsrecht: Nutzungs- und Lizenzvertrag
  • Etc.

Weitere Informationen

Rechtssichere AGB erstellen

Für den gewerblichen Verkauf von Waren und sowie das Angebot von Dienstleistungen über das Internet müssen Sie rechtliche Rahmenbedingungen einhalten, um nicht in die Gefahr zu kommen von z. B. Verbraucherschutzvereinen abgemahnt zu werden.

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