Für den gewerblichen Verkauf von Waren und sowie das Angebot von Dienstleistungen über das Internet müssen Sie rechtliche Rahmenbedingungen einhalten, um nicht in die Gefahr zu kommen von z. B. Verbraucherschutzvereinen abgemahnt zu werden.
Liegt erst einmal eine kostenpflichtige Abmahnung vor, ist es oftmals zu spät, um Schadensbegrenzung zu betreiben. Wir empfehlen Ihnen daher, schon frühzeitig für einen rechtlich einwandfreien gewerblichen Auftritt im Internet zu sorgen.
Oftmals wird ausschließlich nach Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefragt. Hiermit ist es aber nicht getan:
Eine Beratung Ihres gewerblichen Internetauftritts umfasst neben einer ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung, einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung, eines Impressums, einer Datenschutzerklärung, zur Verpackungsverordnung, zur Preisangabenverordnung zur Batterieverordnung, über Lieferbedingungen, Versandkosten und, und … sowie aktueller, der Rechtsprechung entsprechende Allgemeiner Geschäftsbedingungen.