Softwarevertrag / IT-Vertrag

Im IT-Bereich funktioniert der Vertrieb von Software in der Regel durch Vergabe von Nutzungsrechten an der Software, die wiederum vertraglich geregelt werden.

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Rechtsberatung für IT- und Softwareverträge

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Es wird regelmäßig zwischen der Überlassung von Standardsoftware und Individualsoftware unterschieden. Die Nutzung der Standardsoftware wird häufig gegen eine Einmalvergütung oder im Rahmen eines Mietvertrages gegen regelmäßige Vergütung eingeräumt. Weitere Möglichkeiten Software zu vertreiben, ist das Anbieten der Software als serverbasierte Lösung. Die Individualsoftwareerstellung unterliegt dabei häufig dem Werklieferungsrecht und damit letztlich dem Kaufrecht, dem Werkvertragsrecht oder auch dem Dienstvertragsrecht, so weit es sich um einen Softwareerstellungs-Vertrag handelt.

Da die Anforderungen bei jeden Software-Projekt höchst unterschiedlich und individuell sind, sollte von einem Fachanwalt entschieden werden, was die beste Grundlage für den Softwarevertrag ist.

Unter anderem erstellen wir Ihnen folgende Vertragswerke:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Verträge über IT-Leistungen
  • IT-Subunternehmerverträgeinbarungen
  • Non-Disclosure Agreements (NDA)
  • IT-Rahmenverträge
  • IT-Vertragsrichtlinien und -Checklisten
  • IT-Vertragsmanagement
  • Hostingverträge
  • IP-Lizenzverträge
  • IP-Übertragungsverträge
  • IT-Outsourcingverträge
  • IT-Projektverträge
  • Nutzungsbedingungen
  • Service Level Agreements (SLAs)
  • Software-Lizenzverträge
  • Software-Pflege- und Supportverträge
  • Vertragsbedingungen für Agile Projekte
  • Vertriebsvereinbarungen
  • Vorverträge