Abmahnung Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bei unlauterem Wettbewerb

Gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten und hart umkämpften Branchen gibt es immer wieder Zeitgenossen, die zu unlauteren Mitteln (unlauterer Wettbewerb) greifen. Sie wollen sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Mitbewerbern verschaffen. Die Grenzen zwischen erlaubten, unerlaubten oder unlauteren Wettbewerbs-Handlungen sind dabei fließend. Das zeigt auch der ungebrochene Boom von Abmahnungen im Wettbewerbsrecht.

Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, sollten Sie sich unbedingt juristisch von einem Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht beraten lassen. Selbst wenn Ihnen die Abmahnung lächerlich vorkommen sollte. Ansonsten droht Ihnen im schlimmsten Fall ein teures Gerichtsverfahren, das sich im Vorfeld leicht hätte abwenden lassen. Keinesfalls sollten Sie eine geforderte Unterlassungserklärung abgeben. Damit verpflichten Sie sich möglicherweise zu mehr, als nötig wäre – und: Eine Unterlassungserklärung bindet Sie 30 Jahre!

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wettbewerbsrechtliche abmahnung

Abmahnungen sind keine Prozessvoraussetzung, sondern sollen Kosten sparen und einen späteren Prozess vermeiden helfen. Ohne sie geraten die Abmahnenden in die Gefahr, dass der Abgemahnte im Prozess den Anspruch sofort anerkennt (§ 93 ZPO) und der Kläger somit die gesamten Verfahrenskosten gemäß 93 ZPO zu tragen hat.

Ergeht die Abmahnung unbefugt, kann gegen sie auf mit einer Klage vorgegangen werden. Zudem haben die Abgemahnten die Möglichkeit, die Abmahnkosten, genauer gesagt die eigenen Rechtsanwaltskosten, gegen den Unterlassungsgläubiger geltend zu machen.

Abmahnung Wettbewerbsrecht – Filesharing BVB

In unserer Beratungspraxis häufen sich seit geraumer Zeit Verfahren, in denen Mitbewerber unserer Mandanten sich einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil dadurch verschaffen, dass unrechtmäßige Maßnahmen im Wettbewerb angewendet werden.

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abmahnung wettbewerbsrecht

Thematisch relevantes Rechtsgebiet

Das sogenannte Medienrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet. Es erstreckt sich als Querschnittmaterie auf rechtliche Fragen der Information und Kommunikation. Gegenstand sind Medien wie das Internet, digitale Medien, Printmedien, Radio und TV, also Medien aller Art.