Kennzeichnungspflichten bei LED Leuchtmitteln

Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 zur Kennzeichnungspflicht von LEDs ist am 16.10.2012 in Kraft getreten und gilt unmittelbar in der ganzen EU.

Hersteller/Importeure und Händler haben den neuen Etikettierungs- bzw. Kennzeichnungspflichten der Verordnung für Leuchten, die seit dem 01.09.2013 in Verkehr gebracht werden, zwingend nachzukommen. Ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht kann u. a. eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zur Folge haben.

Es empfiehlt sich für Händler, die von ihnen angebotenen Verbraucherprodukte im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren darauf zu prüfen, ob CE-Kennzeichnungen, sowie weitere Pflichtangaben auf den von ihnen vertriebenen Produkten – bzw. zumindest auf den zugehörigen Verpackungen – angebracht sind. Andernfalls drohen Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände.

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