Fachanwalt für
IT-Recht (Informationstechnologierecht)

Rechtsanwältin Barbara Rudnick ist Fachanwältin für IT-Recht sowie Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz. Sie ist seit vielen Jahren in der Internet- und Medienbranche tätig.

Als Fachanwältin und durch vielfältige Weiterbildungen im Markenrecht bietet sie eine hochwertige, den Rechtsgebieten entsprechende, Beratung an.

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Beratungsfelder im IT-Recht

  • Schutz des geistigen Eigentums bei Software
  • Erstellung und Kommentierung von Softwarelizenzverträgen
  • End User License Agreement (EULA)
  • Vertragserstellung und Vertragskommentierung hinsichtlich:
    • Softwareerstellungsverträgen
    • Softwareüberlassungsverträgen
    • Escrow-Vereinbarungen (Quellcodehinterlegung)
    • Standardklauseln – AGB
    • Softwarepflegeverträgen
    • Hardwareverkauf und Hardwarevermietung
    • Verbraucherverträgen
    • IT-Projekte
    • IT-Outsourcing
    • Vertrieb von Software
  • Prüfung der Verantwortung für Inhalte von Anbietern nach dem Telemediengesetz
  • Gestaltung von Provider-Verträgen
  • Domainrecht, Domainübertragungsverträge, Domainstreitigkeiten
  • E-Commerce
    • Prüfung des Bestellablaufs
    • der Kennzeichnungspflichten
    • weitere wettbewerbsrechtliche Prüfung
  • Webdesign-Verträge
  • Geschmacksmusterschutz von Websites
  • Beratung von Netzanbietern
    • technische Grundlagen
    • regulatorische Rahmenbedingungen
    • Frequenzordnung
    • Rufnummernvergabe
    • Entgelt- und AGB-Regulierung
    • besonderer Kundenschutz
  • Sicherheit der Informationstechnologien
  • Recht des Datenschutzes – Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten
  • IT-Compliance
  • Vergaberecht im öffentlichen Bereich | Recht des E-Government
    • Ausnahmen von Vergabeverfahren
    • Grundprinzipien der Auftragsvergabe
    • Verfahrensablauf
  • Kartellrechtliche Bezüge
  • BVB-IT, EVB-IT
  • IT-Verträge
  • Kollisionsrecht, Rechtswahl, Lokalisierung
  • grenzüberschreitende Datenverarbeitung
  • Spezifisches Strafrecht im Bereich der Informationstechnologie
  • Vertretung in Softwareprozessen (Schiedsverfahren, Mediation, Klage)
  • Internationales Zivilverfahrensrecht
  • etc.

Themengebiete im IT-Recht

Das Medienrecht erstreckt sich als Querschnittsmaterie auf rechtliche Fragen der Information und Kommunikation. Gegenstand sind Medien aller Art, z. B. das Internet, digitale Medien, Printmedien, Rundfunk und Fernsehen. Es ist kein eigenständiges Rechtsgebiet.

Das Internetrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet. Es wird auch Onlinerecht genannt und befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen.

Gerne berät unsere Kanzlei Sie auch im Softwarerecht. Insbesondere bei Software-Verträgen ist ein Fachanwalt für IT-Recht der richtige Ansprechpartner.