Informationspflichten - Impressumspflicht - Disclaimer - Online-Streitbeteiligungsverfahren

Der Anbieter von Internetseiten hat bestimmte Informationspflichten zu berücksichtigen. So hat er in seinem Impressum über sein Unternehmen zu informieren. Ein Link zum Impressum sollte leicht und am besten auf jeder Seite des Onlineangebotes zu finden sein.

Haben sie Fragen zur Impressumspflicht, bspw. den Pflichtangaben?

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Impressumspflicht

Jeder Internetauftritt, der nicht rein privaten Interessen gilt, muss ein Impressum leicht findbar aufweisen. Beim Impressum sind folgende Grundsätze zu beachten:

  • der Unternehmensname und der Rechtsformzusatz müssen genannt werden
  • Vor- und Zuname des Inhabers bzw. von mindestens einem Vertretungsberechtigten müssen vollständig genannt werden
  • Irreführende Zusätze, die den Eindruck erwecken können, dass die Firma im Handelsregister eingetragen ist, sind unzulässig

Verwechslungsgefahr zu anderen Unternehmen in der gleichen Branche soll vermieden werden.

  • der telefonische Kontakt muss möglich sein
  • die angegebene Rufnummer darf keine Mehrkosten verursachen
  • erforderlich ist die Angabe der aktuellen Anschrift des Unternehmens. Eine Postfachadresse ist nicht zulässig
  • es muss eine E-Mail-Adresse für die schnelle Kontaktaufnahme angegeben werden
  • gegebenenfalls müssen das Gewerberegister und die Gewerberegisternummer angegeben werden
  • die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss angegeben werden, sofern diese vorhanden ist
  • besteht für den jeweiligen Berufszweig eine Aufsichtsbehörde oder gibt es eine Kammerzugehörigkeit, ist die Kammer bzw. die Aufsichtsbehörde mit Namen und Adresse anzugeben
  • bestehen für den jeweiligen Berufszweig besondere Berufsordnungen, sind diese – gegebenenfalls mit einer Verlängerung zum Gesetzestext – anzugeben
  • sofern ein Geschäftsführer vorhanden ist, ist dieser auch zu nennen. Gegebenenfalls sind Angaben zum Komplementär bei der GmbH & Co. KG oder Angaben des Namens des Vorstandes und des Vorsitzenden des Aufsichtsrates bei der Aktiengesellschaft zu machen
  • wird ein Auslandsvertreter angegeben, so ist dieser mit ladungsfähiger Anschrift zu nennen
  • es ist ein Verantwortlicher für Inhalte gemäß § 55 RfStV anzugeben

Disclaimer

Unter dem Impressum findet man oftmals einen Haftungsausschluss bezüglich der Links auf fremde Seiten. Dieser sogenannte Disclaimer schließt eine Haftung genauso effektiv aus wie eine Aufschrift auf Ihrem Kraftfahrzeug, dass Sie im Falle eines Unfalls nicht haften.

Grundsätzlich sollte man Links auf fremde Internetseiten sorgfältig überprüfen. Haftbar für diese wird man jedoch erst, wenn man davon Kenntnis erlangt, dass auf rechtswidrige Inhalte verlinkt wird. Ein Haftungsausschluss, indem sich der Seitenbetreiber pauschal von den verlinkten Seiten distanziert, ist rechtlich wirkungslos.

Online-Streitbeteiligungsverfahren der EU

Am 9.1.2016 trat eine neue Hinweispflicht in Kraft, wonach Verbraucher auf ein neu geschaffenes Online-Streitbeteiligungsverfahren der EU hingewiesen werden müssen, und dies einschließlich mit dem Link zu der Website https://ec.europa.eu/consumers/odr (OS-Plattform). Die Angabe dieser URL ist Pflicht und muss nach Entscheidung der Gerichte nicht nur angegeben, sondern auch klickbar sein (Vgl. z.B. OLG München, Urt. v. 22.9.2016 – 29 U 2498/16).

Es ist zu empfehlen, den Link gut sichtbar im Impressum und zusätzlich (sofern vorhanden) in den AGB der Webseite aufzunehmen.