Open Source Software stellt freie Software da, deren Quellcode öffentlich ist und frei genutzt, vervielfältigt und verändert werden kann. Die Nutzung der freien Software ist an die Lizenzvorgaben der Open Source Gemeinde gebunden. Zu den bekanntesten Lizenzen gehören die GPL und LGPL.
Nicht abschließend geklärt ist, wie sich hier ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen auswirkt.
Gemäß Urteil des Landgerichts München ( AZ 7 O 5245/07) und des Landgerichts Berlin (AZ 7 O 134/06) ist die Wirksamkeit der GPL heute allgemein anerkannt. Wer Open Source Software, die den Lizenzbestimmungen der GPL unterliegt, und dabei die Vorgaben der GPL-Lizenz nicht einhält, sieht sich unter anderem Unterlassungsansprüchen ausgesetzt.