Open-Source-Software stellt freie Software dar, deren Quellcode öffentlich ist und frei genutzt, vervielfältigt und verändert werden kann. Die Nutzung der freien Software ist an die Lizenzvorgaben der Open Source Gemeinde gebunden. Zu den bekanntesten Lizenzen gehören die GPL und LGPL.
Nicht abschließend geklärt ist, wie sich hier ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen auswirkt.
Gemäß Urteil des Landgerichts München (AZ 7 O 5245/07) und des Landgerichts Berlin (AZ 7 O 134/06) ist die Wirksamkeit der GPL heute allgemein anerkannt. Wer Open-Source-Software, die den Lizenzbestimmungen der GPL unterliegt, und dabei die Vorgaben der GPL-Lizenz nicht einhält, sieht sich unter anderem Unterlassungsansprüchen ausgesetzt.
Beim Vertrieb von kommerzieller Software ist es von größter Wichtigkeit klarzustellen, inwiefern Open Source Bestandteile in der Software enthalten sind und welche Erfordernisse eingehalten werden müssen, um die Open Source Lizenzbestimmungen zu bedienen.