Design ehemals Geschmacksmuster - Schutz von Design & Formen

Wenn Sie ein Design schützen wollen, bietet es sich an, das Design als Geschmacksmuster schützen zu lassen. Formen und Muster lassen sich durch Geschmacksmuster schützen. Geschmacksmuster schützen zwei- oder/und dreidimensionale Werke. Geschützt werden können alle Form von Gegenständen und Muster, unter anderem Autoteile, Flaschen, Modewaren, Gegenstände des alltäglichen Lebens.

Dem Geschmacksmuster bekommt im Wirtschaftsleben eine wichtige strategische Bedeutung zu, da auf diese Weise dem Schöpfer die Möglichkeit gegeben wird, durch ästhetische Gestaltung der Produkte die Konkurrenz daran zu hindern, baugleiche Teile anzubieten. Geschmacksmuster sind in fast allen Ländern der Welt schutzfähig.

Voraussetzung für den Schutz eines Geschmacksmusters ist zum einen die sogenannte „Eigenart“. Eigenart bedeutet, dass sich der Gesamteindruck, den das Muster hervorruft, vom Gesamteindruck früherer Geschmacksmuster unterscheidet. Hierbei sind Formgebung nicht schutzfähig, die aus schließlich technisch bedingt sind (must fit).

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Ein angemeldetes Muster hält zunächst fünf Jahre. Nach dem Ablauf der Fünfjahresfrist kann es durch Verlängerung um weitere fünf Jahre bis zu einer maximalen Laufzeit von 25 Jahren verlängert werden. Wird die Verlängerung und die Einzahlung der Verlängerungsgebühr versäumt, erlischt das Geschmacksmuster.

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