Lange Zeit galt das Internet als quasi rechtsfreier Raum. Doch diese Vorstellung ist heute überholt. Zwar gibt es keine Internetpolizei, aber der Gesetzgeber hat im Wettbewerbsrecht das Modell der Abmahnung gestaltet. Mit Abmahnungen im Internet haben Unternehmer und auch Verbraucherschutzvereine die Möglichkeit, Rechtsverstöße im Internet außergerichtlich zu verfolgen und die Rechtsverfolgungskosten dem Verletzer aufzuerlegen.
Ist die Abmahnung berechtigt ausgesprochen worden, können ein Unterlassungsanspruch und auch die Kosten der Abmahnung gerichtlich geltend gemacht werden.
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Unser Fachsekretariat ist bei Abmahnung, einstweiligen Verfügungen und sonstigen Fristsachen unter der Rufnummer +49 (0)221 29 277 59 0 für Sie da. Bei dringendem Handlungsbedarf, z. B. bei postalisch erhaltenen Abmahnungen mit ablaufenden Fristen auch per Mail außerhalb der Geschäftszeiten.