Die Bundesregierung will laut einem inoffiziellen Referentenentwurf gegen den Abmahnmissbrauch vorgehen. Der Entwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor, um unseriösen Geschäftspraktiken im Internet Einhalt zu gebieten.
Streitwerte für Fälle, wegen Urheberrechtsverletzungen durch das Kopieren fremder Inhalte, sollen deutlich abgesenkt werden – mit der Folge, dass geringere Abmahnkosten entstehen und bei unberechtigten Abmahnungen soll der Abgemahnte nach dem Entwurf ein Recht auf Erstattung der eigenen Anwaltskosten bestehen.
Kleinere Wettbewerbsverstöße von Online-Händlern sollen weniger Verfahrenskosten nach sich ziehen indem das Gerichtskostengesetz angepasst worden ist. Der fliegende Gerichtsstand für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten im Internet soll abgeschafft werden.