Die Bundesregierung will laut einem inoffiziellen Referentenentwurf gegen den Abmahnmissbrauch vorgehen. Der Entwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor, um unseriösen Geschäftspraktiken im Internet Einhalt zu gebieten.
Streitwerte für Fälle, wegen Urheberrechtsverletzungen durch das Kopieren fremder Inhalte, sollen deutlich abgesenkt werden. Das hat zur Folge, dass geringere Abmahnkosten entstehen. Bei unberechtigten Abmahnungen soll der Abgemahnte nach dem Entwurf ein Recht auf Erstattung der eigenen Anwaltskosten bestehen.