Meta Tags
Werbung mit geschützten Kennzeichen anderer in Meta Tags, das heißt in den Programmzeilen einer Internetseite, die von Suchmaschinen gelesen werden, können nach Einschätzung des EuGH (als irreführende Werbung angesehen werden und somit einen Verstoß gegen die §§ 3, 4 Nr. 10 UWG begründen (EuGH, Urt. v. 11.7.2013 – C-657/11)). Dies ist der Fall, wenn fremde Marken im nicht sofort sichtbaren Teil der Webseite (also im Quelltext) verwendet werden, obwohl Produkte dieser Marke nicht tatsächlich angeboten werden. Dies gilt auch für die Fälle, in denen Werbetext in weißer Schrift auf weißem Hintergrund abgebildet wird (Hidden Content), oder wenn in diesem Text geschützte Kennzeichen Dritter enthalten sind und erreicht werden soll, dass Kunden, die das Konkurrenzprodukt suchen, auf die eigene Seite geführt werden. Hintergrund ist, dass der Markeninhaber in der Regel große Investitionen tätigt, um seine Marke zu registrieren, bekannt zu machen und zu schützen. Zudem wird mit der Marke auch ein bestimmtes Qualitätsmerkmal verbunden. Die Markenverletzung besteht also darin, dass durch die Schaltung der Anzeige der Werbende quasi als „Trittbrettfahrer“ die Investitionen des Dritten ausnutzt.
Suchmaschinenmarketing vs. Suchmaschinenoptimierung
Die Begriffe unterscheiden sich dahin gehend, dass mit Suchmaschinenmarketing meist das Schalten von Anzeigen in Suchmaschinen gemeint ist. Suchmaschinenoptimierung steht für die Optimierung der organischen (nicht bezahlten) Platzierungen in Suchmaschinen.