Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht

Das Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht und Designrecht sind Rechtsbereiche, die z. B. den Schutz technischer Erfindungen, den Ideenschutz und Designschutz regeln.

Die Kanzlei übernimmt hierbei die Patentrecherche, prüft mögliche Verstöße, lässt das Patent anmelden usw.

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Anmeldung eines Patents oder Gebrauchsmusters

Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht, das ein zeitlich begrenztes Ausschlussrecht gewährt. Ein Patent berechtigt jedoch nicht ohne Weiteres zur Benutzung der Erfindung. Diese kann beispielsweise verboten sein, wenn sie gegen geltende Gesetze oder ältere Patente verstößt.

Gebrauchsmusteranmeldung

Das Gebrauchsmuster ist mit dem Patent verwandt und Teil des gewerblichen Rechtsschutzes.

Die Unterschiede zum Patent sind mit den letzten Änderungen des Gebrauchsmustergesetzes (GebrMG) geringer geworden. Diese liegen unter anderem in Schutzdauer, der Höhe der Anmeldegebühren und vor allem darin, dass das Gebrauchsmuster ein ungeprüftes Schutzrecht ist.

Design

Das Design (ehemals Geschmacksmuster) ist als Schutzrecht zu wählen, wenn es darum geht, Form und Gestaltung zu schützen.

Auch das Design ist wie das Gebrauchsmuster ein ungeprüftes Schutzrecht. Unter Umständen muss die Schutzfähigkeit des Musters gerichtlich durchgesetzt werden. Für die Schutzfähigkeit des Designs ist erforderlich, dass das Muster neu und eigenartig ist.

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