Wettbewerbsrecht ist der Oberbegriff für das Recht zur Bekämpfung von unlauteren Wettbewerbshandlungen (= klassisches Wettbewerbsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (= Kartellrecht).
Der Wettbewerb prägt das Miteinander – oder Gegeneinander – im geschäftlichen Alltag von Marktwirtschaften. Wer ein Produkt oder eine Dienstleistung anbietet, möchte sich von seinen Mitbewerbern absetzen, um daraus den entsprechenden Vorteil zu ziehen.
Um hier keinen endlosen Wildwuchs zuzulassen, existieren im deutschen Sprachraum gesetzliche Regelungen. Neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gibt es noch eine Vielzahl von Nebengebieten, die auch wettbewerbsrechtliche Zusammenhänge regeln. Beispiele sind:
- Lebensmittelrecht
- Preisangabenverordnung
- Heilmittelwerbegesetz
- Textilkennzeichnungsgesetz
Daneben spielen europäische Richtlinien eine weitere wichtige Rolle.
Dieser Button führt Sie zu den Kontaktdaten.