Kennzeichnungspflichten bei LED Leuchtmitteln
Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 zur Kennzeichnungspflicht von LEDs ist am 16.10.2012 in Kraft getreten und gilt unmittelbar in der ganzen EU.
Wettbewerbsrecht ist der Oberbegriff für das Recht zur Bekämpfung von unlauteren Wettbewerbshandlungen (= klassisches Wettbewerbsrecht) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (= Kartellrecht).
Der Wettbewerb prägt das Miteinander – oder Gegeneinander – im geschäftlichen Alltag von Marktwirtschaften. Wer ein Produkt oder eine Dienstleistung anbietet, möchte sich von seinen Mitbewerbern absetzen, um daraus den entsprechenden Vorteil zu ziehen.
Um hier keinen endlosen Wildwuchs zuzulassen, existieren im deutschen Sprachraum gesetzliche Regelungen. Neben dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gibt es noch eine Vielzahl von Nebengebieten, die auch wettbewerbsrechtliche Zusammenhänge regeln. Beispiele sind:
Daneben spielen europäische Richtlinien eine weitere wichtige Rolle.
Unserer Rechtsanwälte für Wettbewerbsrecht beraten Sie gerne, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben oder einen Marktbegleiter abmahnen möchten. Wegen der Eilbedürftigkeit bei solchen Angelegenheiten sollten Sie nicht zu lange zögern.
Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 zur Kennzeichnungspflicht von LEDs ist am 16.10.2012 in Kraft getreten und gilt unmittelbar in der ganzen EU.
In unserer Beratungspraxis häufen sich seit geraumer Zeit Verfahren, in denen Mitbewerber unserer Mandanten sich einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil dadurch verschaffen, dass unrechtmäßige Maßnahmen im Wettbewerb angewendet werden.
Der Wettbewerb prägt das Miteinander – oder Gegeneinander – im geschäftlichen Alltag von Marktwirtschaften. Wer ein Produkt oder eine Dienstleistung anbietet, möchte sich von seinen Mitbewerbern absetzen, um daraus den entsprechenden Vorteil zu schlagen.