Der Unternehmer ist nur noch verpflichtet, die Standardkosten für die Sendung der Ware zu tragen, wenn der Verbraucher vom Widerrufsrecht Gebrauch macht. Bei nicht paketversandfähiger Ware hat der Unternehmer die Kosten der Rücksendung in der Widerrufsbelehrung anzugeben.
Das Widerrufsrecht erlischt auch bei fehlerhafter Belehrung nach Ablauf von zwölf Monaten.
Es gibt Ausnahmen vom Widerrufsrecht, zum Beispiel versiegelte Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung entfernt wurde.
Der Unternehmer darf für Zahlung mit Kreditkarte oder anderen bestimmten Zahlungsmitteln nicht mitverdienen und er muss dem Verbraucher mindestens ein zumutbares Zahlungsmittel zur Verfügung stellen, mit dem er ohne Zusatzkosten seine Rechnung begleichen kann.
Der Verbraucher muss nach Vertragsschluss über eine Verbraucher-/Kunden-Hotline mit dem Unternehmer in Kontakt treten können. Diese Rufnummer muss klar kommuniziert werden. Es dürfen keine höheren Kosten als Basistarif berechnet werden.
Optionskästchen oder Checkboxen, mit denen ein Verbraucher Zusatzleistungen bestellen kann, dürfen nicht automatisch angekreuzt sein.
Die Widerrufsbelehrung unterlag in der Vergangenheit einem ständigen Wandel. Immer wieder wurde die rechtliche Zulässigkeit der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung durch die Rechtsprechung überprüft. Dies führte dazu, dass es rechtlich nicht möglich war, die gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung in die eigenen Rechtstexte zu übernehmen. Daher wurde mit modifizierten Widerrufsbelehrungen gearbeitet, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtslage nach Inkrafttreten der Richtlinie entwickeln wird und ob es bei einer Anwendbarkeit der gesetzlichen Musterformulierung bleibt.
Abschließend lässt sich sagen, dass genauso wie die Entwicklung des Internets selber auch das Internetrecht, das sich den tatsächlichen Begebenheiten anzupassen hat, einem ständigen Wandel unterliegt.