Umsetzung der Verbraucherrechtsrichtlinie (VRRL) Buttonpflicht
Eine neue Pflicht für Online-Händler: Verbraucher sollen besser vor versteckten Kostenfallen im Internet geschützt werden. Direkt vor dem Absenden eines Online-Auftrags muss erst eine extra Schaltfläche mit einer Angabe wie „zahlungspflichtig bestellen“ angeklickt werden.
Die Reform als Umsetzung der europäischen Verbraucherrechtsrichtlinie (VRRL) sieht vor, dass zur Eindämmung unseriöser Praktiken zudem Preis, Lieferkosten und Mindestlaufzeiten angezeigt werden müssen.
Auf kostenpflichtige Abo-Fallen im Internet sind schon Millionen Bürger in Deutschland hereingefallen.
Die Neuregelung zur Buttonpflicht trat bereits im Sommer 2012 in Kraft. Die VRRL ist ab dem 14.06.2014 vom Händler umzusetzen.