Rechtsberatung Internet / Onlinerecht

Auch wenn es oft so empfunden wird: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum! Selbst wenn es scheinbare Anonymität, grenzüberschreitenden Handel inklusive Ersteigern von Waren oder Dienstleistungen sowie nahezu unbeschränkten Meinungs- und Informationsaustausch ermöglicht.

Dabei sind „Internetrecht“ oder „Onlinerecht“ lediglich Oberbegriffe für die Regelung rechtlicher Probleme, die aus der Nutzung des Internets entstehen können. Das Internetrecht ist kein eigenes, klassisches Rechtsgebiet wie zum Beispiel das Strafrecht, das Zivilrecht oder das öffentliche Recht. Das sogenannte Internet- oder auch Onlinerecht ist als Sammelbegriff für bestimmte Rechtsproblematiken zu verstehen, die sich ergeben, wenn über das Medium Internet Geschäfte getätigt werden.

Betroffene Rechtsgebiete sind das Wettbewerbsrecht, das Urheberrecht, das Markenrecht, das Fernabsatzgesetz, Vertragsrecht und andere zivilrechtliche, strafrechtliche und öffentlich-rechtliche Normgrundlagen.

Der Schwerpunkt der Fachanwaltskanzlei IT IP RUDNICK liegt in der Rechtsberatung im Internetrecht.

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Barbara Rudnick ist Fachanwältin für IT-Recht.

Internetrecht – Beratungsfelder

Wofür Rechtsberatung im Onlinerecht?

Die Geschwindigkeit und Dynamik des weltumspannenden Netzes, mit seinen Technologie- und Entwicklungsschüben ist enorm. Nur wer sich darauf einstellt, kann auf die veränderten Umgebungsbedingungen richtig reagieren.

Für Laien ist auch die juristische Entwicklung schwer überschaubar. Die klassische Trennung zwischen Konsument und Dienstanbieter verwischt oft und einige „Spezialisten“ haben es sich zur Aufgabe gemacht, Internetanbieter und -nutzer aus den unterschiedlichsten Gründen gebührenpflichtig abzumahnen. Die rechtliche Unterstützung eines Anwalts für Internetrecht ist hier dringend angeraten.

Ein Quell regelmäßiger Auseinandersetzungen im Internetrecht ist daneben der gesamte Bereich des Handels – von der Internetauktion bis zu Webshops und Tauschbörsen. Hier geht es – wie im normalen Leben – oft um Lieferung, Abnahme, Zahlung und Mängelfreiheit. Aber es geht auch darum, ob und ggf. wann überhaupt ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist.

Beispiel Vertragsabschlüsse

Verträge, die zwischen den Parteien per E-Mail abgeschlossen werden, verwandeln Willenserklärungen während der Übertragung in elektronische Bits und Bytes. Daher wird es schwierig, die Identität einer Person bei der Kontaktaufnahme im Netz sicher zu verifizieren. Die übermittelte Identität basiert zunächst allein auf der Behauptung des Absenders. Damit sind weder der Vertragspartner noch dessen Rechtsfähigkeit zum Zeitpunkt eines Vertragsschlusses sichergestellt, denn es ist kaum nachzuweisen, wer den Computer zur Datenübertragung genutzt hat.

Bei der rechtlichen Einordnung von E-Mails sind Vergleiche mit der Kommunikation per Telefon oder Fax kaum möglich. Gleichwohl liegt auch hier der Austausch elektronisch verschlüsselter Willenserklärungen vor.

Das Onlinerecht ist keinesfalls trivial

Wir könnten noch endlose Beispiele anführen.

Nutzen Sie unsere Erfahrungen! Besonders, wenn Sie eine vermeintlich, unbegründete Abmahnung erhalten haben, eine solche vermeiden wollen oder sich und Ihren Kunden einen rechtssicheren Raum schaffen möchten.

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