Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) trat am 13.06.2014 in Kraft. Dieses Gesetz brachte zahlreiche Änderungen mit sich, die gerade für Unternehmer mit dem Schwerpunkt E-Commerce eine große Umstellung einleiteten.
Die Onlineshops mussten zwingend am 14.06.2014 um 0 Uhr angepasst sein. Ab dem Umsetzungstermin wurde mit einer Abmahnwelle gerechnet.
Onlineshop-Betreiber sollten sich dringend beraten lassen und Ihren Shop am besten vom Fachanwalt für IT-Recht anpassen lassen.