Täglich erreichen uns Abmahnungen, die gegen Onlineshop-Betreiber ergangen sind. Die Gründe solcher Abmahnschreiben sind mannigfach. Notwendig hierfür ist, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Abmahnenden und dem abgemahnten Empfänger vorliegt.
Ist dieses gegeben, ist es ausreichend, dass ein Verstoß gegen Wettbewerbsregeln gegeben ist. Beispielhaft können hier als mögliche Verstöße aufgeführt werden:
- Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- Nichtannahme unfrei zugesandte Ware
- Werbung mit Garantien
- Verstöße gegen das Preisangabengesetz
- Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz
- Verstöße gegen das Lebensmittelrecht
- Werbung mit Testergebnissen
- Rabattaktionen
- fehlende Versandkosten für das Ausland
- Versicherter Versand
- falsche Mehrwertsteuerangabe
- Button-Lösung
- falsches Impressum
- fehlerhafte AGB
- fehlerhafte Leistungszeitangaben bzw. Lieferzeitangaben
- falsche geografische Herkunftsangaben
- Werbung mit der Abkürzung UVP etc.