Filesharing - Urheberrechtliche Abmahnung

Modifizierte Unterlassungserklärung – Filesharing Abmahnung

Sollten Sie eine Abmahnung wegen Filesharings oder vom BVB erhalten haben, ist es wichtig, dass Sie sich umgehend an einen Anwalt mit Schwerpunkt gewerblicher Rechtsschutz, Internetrecht – Urheberrecht wenden. Wir beraten Sie und leiten alles ein, um die von der Gegenseite gesetzten Fristen einzuhalten.

Sie erreichen uns im Notfall auch nach Geschäftsschluss unter der Nummer 221 29 277 59 0

Der Ratschlag, die Sache stumm auszusitzen, birgt hohe Kostenrisiken. Es droht dann eine einstweilige Verfügung oder gar eine Unterlassungsklage.

Falls Sie jedoch sicher sind, dass Sie die vorgeworfene Tat nicht begangen haben, sollten Sie jeden befragen, der Zugang zum Internetanschluss hat. Erst wenn man ausschließen kann, dass die Datei zum angegebenen Zeitpunkt von seinem Anschluss aus angeboten wurde, gilt es, Indizien zu sichern. Dazu gehören wie erwähnt Router-Logdateien und Zeugenaussagen etc.

Um das Risiko einer einstweiligen Verfügung auszuschließen, wird der Rechtsanwalt eine rechtswirksame modifizierte Unterlassungserklärung formulieren – jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.