Urheberrechtsverletzung Filesharing

Bei Abmahnungen wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung bei Nutzungen von Internet Tauschbörsen oder wegen Bildrechten von Getty Images etc. wird neben der Abmahnung die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung gefordert.

Wir beraten Sie, wenn Sie Opfer einer solchen Abmahnung geworden sind und übernehmen den Schriftwechsel. Zudem fertigen wir eine modifizierte Unterlassungserklärung an. Leider ist das Abmahnwesen zu einem lohnenden Geschäftszweig geworden. Eine Abmahnwelle nach der anderen rollt an. Wettbewerber mahnen untereinander, Verbraucherschützer mahnen Kleinunternehmer und unter der Flagge des Guten mahnt die Musik- und Filmindustrie sogar ihre eigene Kundschaft ab.

Dies liegt nicht wenig an der einfachen und unbeschwerten Fortbewegung im Internet. Es werden Dateien geladen und getauscht, es werde Inhalte und persönliche Daten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und es werden Verträge geschlossen.

Nur ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Das Internet ist nur ein Teil unserer Geschäftswelt, folglich gelten auch die gleichen Regelungszusammenhänge. Geschäftsleute müssen beim Internethandel Transparenz wahren und den Verbraucherschutz beachten. Private Nutzer müssen die Rechte anderer beachten. Nur weil es so leicht geht, darf man auch im Internet nicht die Rechte anderer verletzen.

Mit dem Internet haben wir die Möglichkeit Waren und Dienstleistungen gezielter, günstiger und einfacher zu erhalten. Jedoch ist es unerlässlich, sich rechtlich korrekt zu verhalten. Gerade das Internet ermöglicht es auch Rechtsverletzungen zu beobachten und zu ahnden. Vor 50 Jahren war ein Großteil der Markenverletzungen schwer aufzuspüren. Heute wird die Marke über das Internet überwacht, der Markenschutz hat eine andere Dimension erreicht. Dies gilt auch für Verletzungen aus dem Urheberrecht, dem Wettbewerbsrecht und den Verbraucherschutzvorschriften.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie sich sofort an einen Rechtsanwalt wenden. In der Regel müssen Fristen eingehalten werden.

Vorab werden wir prüfen, ob die vermeintliche Abmahnung gerechtfertigt ist. Sollte die Abmahnung gerechtfertigt sein, wird die Kanzlei außergerichtliche Vergleichsverhandlungen anstrengen, um die Kosten für die Mandantschaft zu reduzieren.

Die Kanzlei übernimmt dann sämtlichen Schriftverkehr.