YouTube zur Unterlassung verurteilt

Das Landgericht Hamburg hat am 20.04.2012 YouTube in sieben Fällen zur Unterlassung verurteilt.

Von der Klägerin GEMA beanstandete Urheberrechtsverletzungen an Musikwerken sind nicht unverzüglich vom Portal youtube.de entfernt worden.

Das LG Hamburg hat dabei jedoch eine umfassende Prüfpflicht der Portalbetreiber der hochgeladenen Videos verneint. Erst der Hinweis auf eine Urheberrechtsverletzung begründet die Pflicht des Portalbetreibers, das betroffene Video unverzüglich zu sperren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Urteil vom 20.04.2012, Az.: 310 O 461/10